Stand: Juli 2026
1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag geht an die Pflegekasse der versicherten Person; sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein formloser Antrag ist möglich, auch telefonisch. Notieren Sie das Datum und bitten Sie um eine Bestätigung. Bei Privatversicherten ist das private Versicherungsunternehmen zuständig.
2. Alltag statt einzelner Diagnosen betrachten
Für den Pflegegrad zählt, wie selbstständig die Person ihren Alltag bewältigen kann. Beobachten Sie deshalb über mehrere Tage, wobei regelmäßig Anleitung, Beaufsichtigung oder Hilfe nötig ist.
- Mobilität und sichere Bewegung
- Verstehen, Orientierung und Kommunikation
- Selbstversorgung wie Waschen, Anziehen und Essen
- Umgang mit Medikamenten, Therapien und Arztterminen
- Tagesstruktur, soziale Kontakte und besondere Belastungen
3. Unterlagen für den Termin bereitlegen
Hilfreich sind ein aktueller Medikamentenplan, relevante Arzt- oder Entlassungsberichte, eine Übersicht vorhandener Hilfsmittel und eigene Notizen zum Unterstützungsbedarf. Eine vertraute Person, die den Alltag kennt, kann am Termin teilnehmen.
4. Bescheid und Gutachten prüfen
Die Pflegekasse sendet einen schriftlichen Bescheid. Prüfen Sie, ob der tatsächliche Hilfebedarf vollständig berücksichtigt wurde. Wenn etwas nicht nachvollziehbar ist, fordern Sie das Gutachten an und beachten Sie die im Bescheid genannte Rechtsbehelfsfrist.
Offizielle Informationen
Die folgenden Seiten führen zu aktuellen Informationen zuständiger Bundesstellen:
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Ansprüche und Voraussetzungen werden immer im Einzelfall durch die zuständige Pflege- oder Krankenkasse geprüft.
