Tima Care Ratgeber

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3

Wer den Besuch benötigt, was besprochen wird und wie Sie sich darauf vorbereiten.

Stand: Juli 2026

Für wen ist der Besuch wichtig?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen die Beratung grundsätzlich einmal je Halbjahr in Anspruch nehmen. Dies gilt 2026 auch für Pflegegrad 4 und 5; dort ist auf Wunsch weiterhin eine vierteljährliche Beratung möglich. Bei Pflegegrad 1 und bei Pflegesachleistungen kann ein Besuch freiwillig halbjährlich genutzt werden.

Worum geht es beim Termin?

Der Besuch soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und pflegende Angehörige praktisch unterstützen. Er ist kein Kontrollbesuch im Sinn einer Prüfung der Wohnung.

  • Aktuelle Pflegesituation und Veränderungen
  • Belastungen der pflegenden Person
  • Sichere Pflege, Mobilität und Hilfsmittel
  • Entlastungsangebote und mögliche nächste Schritte

So bereiten Sie sich vor

Notieren Sie offene Fragen und halten Sie den letzten Nachweis bereit, falls vorhanden. Überlegen Sie vorab, welche Alltagssituation besonders schwierig ist. Die Beratung wird dokumentiert; eine Weitergabe an die Pflegekasse erfolgt im gesetzlich vorgesehenen Rahmen.

Video-Beratung

Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Die erste Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit erfolgen.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Ansprüche und Voraussetzungen werden immer im Einzelfall durch die zuständige Pflege- oder Krankenkasse geprüft.