Stand: Juli 2026
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege können bis zu 131 Euro monatlich nutzen, insgesamt bis zu 1.572 Euro im Kalenderjahr. Der Betrag wird zweckgebunden für zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Angebote eingesetzt.
Wofür kann der Betrag genutzt werden?
Möglich sind je nach Anerkennung des Anbieters zum Beispiel Unterstützung im Alltag, Betreuung, Entlastung pflegender Angehöriger oder bestimmte Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes. In den Pflegegraden 2 bis 5 darf er bei ambulanten Pflegediensten nicht für körperbezogene Selbstversorgung wie morgendliches Waschen verwendet werden.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Klären Sie vor Beginn, ob das Angebot anerkannt ist und wie abgerechnet wird. Häufig werden Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht; teilweise ist nach schriftlicher Abtretung eine direkte Abrechnung möglich. Bewahren Sie Rechnungen und Leistungsnachweise auf.
Nicht verbrauchte Beträge
Nicht genutzte Monatsbeträge werden innerhalb des Kalenderjahres angesammelt. Restbeträge können grundsätzlich noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Lassen Sie sich den verfügbaren Stand von Ihrer Pflegekasse bestätigen.
Offizielle Informationen
Die folgenden Seiten führen zu aktuellen Informationen zuständiger Bundesstellen:
Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung. Ansprüche und Voraussetzungen werden immer im Einzelfall durch die zuständige Pflege- oder Krankenkasse geprüft.
