Unsere Leistungen

Häusliche Krankenpflege nach SGB V

Ärztlich verordnete Behandlungspflege zu Hause – nach bestätigter Zulassung.

Häusliche Krankenpflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen im häuslichen Umfeld durchgeführt werden.

Für wen ist die Leistung gedacht?

Für Menschen, die zu Hause eine ärztlich verordnete pflegerische Maßnahme benötigen. Die Versorgung beginnt erst nach bestätigter Zulassung von Tima Care.

Was kann dazugehören?

Der genaue Umfang ergibt sich aus der gültigen Verordnung und der Genehmigung.

  • Medikamentengabe
  • Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
  • Wundversorgung nach Verordnung
  • Weitere verordnete Behandlungspflege

So läuft die Versorgung ab

Arztpraxis, Krankenkasse und Pflegedienst stimmen die notwendigen Unterlagen ab. Wir prüfen anschließend, ob die Maßnahme fachlich und organisatorisch übernommen werden kann.

Gut zu wissen

Erforderlich sind eine ärztliche Verordnung und in der Regel die Prüfung durch die Krankenkasse. Änderungen der Verordnung müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.

Wichtiger Hinweis

Die Informationen sind allgemein. Ob und in welchem Umfang eine Leistung erbracht oder abgerechnet werden kann, wird individuell geklärt.

Tima Care

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Nennen Sie uns kurz die gewünschte Unterstützung, für wen sie benötigt wird und wie wir Sie am besten erreichen.

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